Notar

Dr. Zillmer ist zum Notar in Kiel bestellt. Ein Anwaltsnotar übt dieses öffentliche Amt neben seinem Beruf als Rechtsanwalt aus. Das Gesetz knüpft an wichtige oder komplexe Vorgänge oft die Pflicht zur notariellen Beurkundung oder Beglaubigung. Dadurch werden Beweise geschaffen, die Beteiligten identifiziert, die Übervorteilung der Unerfahrenen und Rechtsunklarheiten vermieden. Häufig bringt die notarielle Tätigkeit auch sonst Vorteile mit sich, etwa durch die Vollstreckbarkeit der Vereinbarung, oder weil ein notarielles Testament die Kosten der Erteilung eines Erbscheins erspart usw. Notare werden z.B. in folgenden Bereichen tätig, vorrangig durch Beratung, Beglaubigung, Beurkundung, den Entwurf von Urkunden, Verträgen und Erklärungen. Einen Verbraucherblog für Rechtsthemen betreibt die Notarkammer Berlin. Hier finden Sie aktuelle Tips aus Bereichen, in denen Sie sich idealerweise an Notare wenden können, etwa zur Vorsorgevollmacht, zur Absicherung minderjähriger Kinder, deren Eltern ein Haus kaufen usw.

Wann immer Sie Handelsregistereintragungen vornehmen, sollten Sie folgenden Hinweis der Notarkammer Frankfurt/M. zum Schutz vor betrügerischen Rechnungen beachten Hinweis.

Die Bundesnotarkammer informiert ebenfalls zu häufig nachgefragten Themen.
Zahlreiche Begriffe aus der Rechtswelt werden dort auch erläutert.

Alle Grundstücke in Deutschland werden für die Grundsteuerreform zum Stichtag 01.01.2022 neu bewertet, damit ab 2025 abweichend berechnete laufende Grundsteuer erhoben werden kann. Es müssen dafür dem Finanzamt gegenüber Erklärungen zur Feststellung des Wertes abgeben werden, zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022. Die Erklärung muß derjenige abgeben, dem am 01.01.2022 "die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist", vgl. § 228 Abs. 3 BewG. Das ist regelmäßig derjenige, der an diesem Tag als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war. Bei einem Erbbaurecht ist der Erbbauberechtigte zur Abgabe verpflichtet, der Eigentümer des Grundstücks muß ggf. mitwirken.
Wie aber sieht es im Falle eines Verkaufes aus? Muß der Verkäufer als Alteigentümer des Grundstücks (oder des Erbbaurechts) die Erklärung abgeben, oder der Käufer?
Wegen des Stichtagsprinzips muß die Erklärung grundsätzlich der Verkäufer abgeben, wenn er am 01.01. noch im Grundbuch stand. Das ist in allen Fällen so, in denen der Kaufvertrag nach dem 01.01. geschlossen worden war. Der Verkäufer muß sich also klar machen, daß er mit dem Verkauf auch im Hinblick auf die neue Regelung noch nicht alle steuerlichen Pflichten "los geworden ist"!
Schwieriger ist es, wenn der Kaufvertrag vor dem 01.01.2022 abgeschlossen worden war. In diesen Fällen kommt es nach meiner Auffassung auf den Zeitpunkt der Übergabe an. Mit Übergabe, die ja typischerweise erst nach Kaufpreiszahlung erfolgt, ist laut Vertrag regelmäßig das "wirtschaftliche Eigentum" auf den Käufer übergegangen: Er ist ab diesem Moment verpflichtet, alle Kosten zu tragen, hat aber auch den vollständigen Nutzen. Ab Übergabe ist das Grundstück daher wirtschaftlich dem Käufer "zuzurechnen". Bei Übergabe vor dem 01.01.2022 wäre daher schon der Käufer zur Abgabe der Erklärung verpflichtet, selbst wenn er an diesem Tag (noch) nicht im Grundbuch eingetragen war. Erfolgt die Übergabe indes nach dem 01.01., muß die Erklärung noch der Verkäufer abgeben, auch wenn der Kaufvertrag selbst vor dem 01.01. geschlossen worden war.
Nach § 228 Abs. 2 BewG gibt es auch Anzeigepflichten, u.a. wenn das Eigentum übergegangen ist. Die Frist für die Abgabe dieser Anzeige beträgt einen Monat und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Eigentum übergegangen ist. Entsprechend sollte der Verkäufer überlegen, ob er nicht der guten Ordnung halber die Übergabe und den Eigentumswechsel dem Finanzamt anzeigt. Wie immer gilt: Fragen Sie zur Sicherheit Ihren Steuerberater, denn jeder Einzelfall ist anders und Durchführungsvorschriften, die Praxis der Finanzverwaltung und aktuelle Urteile usw. hat nur er im Blick! Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/steuern/grundsteuer_mat/eigentuemer.html
und hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html


Wir beschäftigen uns u.a. mit folgenden Themen:

Grundstückskauf
Hauskauf
Kauf einer Eigentumswohnung
Bauträgerverträge
Wohnungseigentum
Teileigentum
Erbbaurecht
Wohnungserbbaurecht
Wohnrecht
Grundschuld
Grundbuchauszug
Grundbuchberichtigung
Nießbrauch
Altenteil
Dienstbarkeit
Reallast
Schenkung
Unternehmensnachfolge
Ehevertrag
Lebenspartnerschaft
Scheidungsfolgenvereinbarung
Vorweggenommene Erbfolge
Internationales Eherecht, Familienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht
Testament
Ehegattentestament
Berliner Testament
Pflichtteilsentziehung
Erbvertrag
Pflichtteilsverzicht
Erbverzicht
Teilungsvertrag
Erbvergleich
Erbauseinandersetzung
Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht
Vollmacht
Betreuungsverfügung
Betreuerüberwachung
Testamentsvollstreckung
Erbscheinsantrag
Zentrales Testamentsregister
Zentrales Vorsorgeregister
Stiftung
Gründung einer GmbH
Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
Gründung einer AG
Gründung vermögensverwaltender Gesellschaften
Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen oder Gesellschafterversammlungen
Verkauf von GmbH-Anteilen
Verpfändung von Gesellschafts-Anteilen
Poolvereinbarung
Umwandlung
Verschmelzung
Aufspaltung
Liquidation
Bescheinigung über Vertretungsberechtigung
Bescheinigung über das Bestehen oder den Sitz einer juristischen Person oder Handelsgesellschaft, die Firmenänderung oder Umwandlung
Anmeldung zum Handelsregister (Gesellschaftsgründung, Umfirmierung, Prokura, KG-Anteilserwerb, Geschäftsführerbestellung usw.)
Anmeldung zum Schiffsregister
Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Urheberrechtliche Prioritätsverhandlung
Beglaubigte Kopien

Dr. Matthias Zillmer

Rechtsanwalt · Notar


Nachstehend ein Erläuterungsvideo der Bundesnotarkammer zum Hauskauf:

Unter anderem in Schleswig-Holstein gibt es Anwaltsnotare. In Hamburg oder Bayern z.B. gibt es hingegen nur hauptberufliche Notare. Jeder Anwaltsnotar muss seine beiden Berufe strikt trennen. Als Rechtsanwalt ist er einseitiger und zum Teil weisungs­gebundener Interessenvertreter.

Als Notar ist er der unabhängige und neutrale Berater aller Beteiligten.
Jeder Notar (und natürlich jede Notarin) hat die Pflicht, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären, sie über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig zu fassen. Dabei hat er darauf zu achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden. Bei einseitigen Geschäften, etwa der Errichtung von Testamenten, beschränken sich diese Pflichten natürlich auf die Erblasser selbst.

Der Notar erörtert dazu den Sachverhalt mit den Beteiligten und richtet auch das Beurkundungsverfahren auf dieses Ziel aus. Er sorgt also z.B. dafür, dass Urkundsentwürfe so zeitig vor dem Beurkundungstermin vorliegen, dass sich die Beteiligten darüber Gedanken machen, den Rat von Anwälten, Steuerberatern, Sachverständigen usw. einholen sowie mit ihm selbst Rücksprache halten können. Die Notargebühren sind durch Gesetz einheitlich festgelegt und nicht verhandelbar. Ihre Höhe richtet sich nach dem Wert des Geschäfts und ist so angesetzt, dass der Zugang zur Dienstleistung des Notars allen Bürgern eröffnet ist. Bei seiner Tätigkeit hat der Notar auch das Interesse an kostengünstiger Gestaltung zu berücksichtigen (neben anderen Faktoren wie Sicherheit, Klarheit, Schnelligkeit, Aufwand usw.). Im Rahmen ihrer Tätigkeit werden Notare auch Hinweise zur Optimierung von Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Ertragsteuer geben, idealerweise in vertrauensvollem Zusammenwirken mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt, die dafür auch die Verantwortung tragen.